Paket Spareribs - Schälrippchen zum satt essen 5.4 kg!!!: Klassisch Low & Slow – Low & Slow – Rezeptbild

Dein-Landmetzger.de · Rezepte, Fleischkunde & Metzgerwissen

Paket Spareribs - Schälrippchen zum satt essen 5.4 kg!!!: Klassisch Low & Slow – Low & Slow

Paket Spareribs - Schälrippchen zum satt essen 5.4 kg!!!: Klassisch Low & Slow – Low & Slow ist eine konkrete Rezeptidee für Paket Spareribs - Schälrippchen zum satt essen 5.4 kg!!!. Die Zubereitung ist auf Low & Slow abgestimmt und lässt sich Schritt für Schritt direkt nachkochen.

Zubereitung: Low & Slow · Zeit: ca. 240 Min. · Aufwand: Mittel

Passendes Produkt: Paket Spareribs - Schälrippchen zum satt essen 5.4 kg!!!

Zutaten

So geht's

  1. Produkt würzen und bei niedriger indirekter Hitze starten.
  2. Bei etwa 110–130 °C langsam garen und bei Bedarf mit Flüssigkeit oder Mop feucht halten.
  3. Zum Schluss für Farbe und Kruste die Hitze kurz erhöhen oder glasieren.
  4. Gargrad und Garzeit immer an Dicke und Zuschnitt anpassen.

Metzger-Tipp: Die Gartemperatur möglichst konstant halten und dem Fleisch ausreichend Zeit geben.

Gut zu wissen

Garzeit, Stückdicke und die tatsächliche Leistung des Geräts können das Ergebnis beeinflussen. Prüfe das Rezept deshalb gegen Ende der Garzeit und passe die Zeit bei Bedarf an.

Dein-Landmetzger.de – Rezepte, Fleischwissen und Metzgerhandwerk.

© Dein-Landmetzger.de. Alle Rechte vorbehalten.

Passendes Fleisch zum Rezept

Direkt beim Landmetzger

Paket Spareribs - Schälrippchen zum satt essen 5.4 kg!!! – Fleischspezialität von Dein-Landmetzger.de
Paket Spareribs - Schälrippchen zum satt essen 5.4 kg!!! Produkt ansehen →

Dein-Landmetzger.de · Rezepte, Fleischkunde & Metzgerwissen

Unsere Inhalte sind redaktionell erstellt und auf unsere Produkte und unsere Metzgerküche abgestimmt.

© Dein-Landmetzger.de. Alle Rechte vorbehalten. Texte, Rezepte und Inhalte dürfen nicht ohne vorherige Zustimmung übernommen oder vervielfältigt werden.

Zurück zum Blog

Hinterlasse einen Kommentar

Bitte beachte, dass Kommentare vor der Veröffentlichung freigegeben werden müssen.